
Mitfahren auf Motorrädern dürfen nur Personen, die rittlings sitzen und Trittbretter oder Fussrasten benutzen können (Art. 63 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung [VRV]). Ein Kind unter 7 Jahren darf nur auf einem durch die Zulassungsbehörde (kantonales Strassenverkehrsamt) bewilligten Kindersitz mitgeführt werden. Es wird empfohlen, mit dem Strassenverkehrsamt oder einem Fachgeschäft Kontakt aufzunehmen und sich über geeignete Kindersitze zu informieren.
Mitfahrerinnen und Mitfahrer von Motorrädern (Erwachsene und Kinder) müssen während der Fahrt Schutzhelme tragen, die nach den Bestimmungen des UNECE-Reglements Nr. 22 geprüft wurden (Art. 3b Abs. 3, lit.a, VRV).
Auch wenn das Mitführen eines Kindes auf dem Motorrad erlaubt ist, rät die bfu dringend davon ab. Möchten Sie Ihr Kind dennoch auf dem Motorrad mitnehmen, achten Sie darauf, dass es zusätzlich zum Helm geeignete Schutzkleidung trägt (abriebfeste Hosen und Jacke, Handschuhe, Stiefel, lichtreflektierende Weste).