
Inhaber der Kat. A 25 kW können den Umtausch des Führerausweises beim Strassenverkehrsamt beantragen. Sie erhalten anschliessend einen Führerausweis mit dem Eintrag der Kat. A 35 kW. Achtung: Die Erhöhung der Leistung eines auf 25 kW gedrosselten Töffs auf 35 kW muss durch einen Fachmann erfolgen. Der Töff muss neu geprüft und der Fahzeug ausweis angepasst werden. Dies geht nur, wenn das Motorrad nicht über mehr als 35 kW Leistung und 0.20 kW/kg Leistungsverhältnis aufweist (Prüfungsanforderung). Downlad-Formular: bei FM
Wer einen blauen Führerausweis mit Eintrag Kategorie A1 besitzt, bekommt direkt den Führerausweis A 35 kW ohne weitere Zusatzausbil dung.
Wir empfehlen diese jedoch dringend, denn ein guter Autofahrer ist noch lange nicht ein ebenso guter Motorradfahrer.
Das Formular „Umtauschformular Führerausweis“ gibt’s am Schalter des Strassenverkehrsamt des Wohnkantons oder per Download ab dessen Website. Adress-Link zu den Strassenverkehrsämtern: www.asa.ch
Keine Änderung im Ablauf der Ausbildung. Obligatorisch sind 6 Grund kursstunden und eine praktische Führerprüfung. Einen Link zum detail lierten Ablauf finden Sie ebenfalls in der Dokumentensammlung oder via die interaktive Website motorradausweis.ch
Dies wird nur als Übertretung und nicht als Vergehen (Fahren ohne Berechtigung bzw. Führen eines Motorfahrzeuges ohne erforderlichen Führerausweis) eingestuft. Busse minimum CHF 100.–. Wer die Kategorie A 35 kW fahren will, muss die Änderung im Führerausweis beantragen.
Die Ausbildung kann so beendet werden, wie sie vor der Neuregelung be gonnen hat: Grundkurse auf einem Motorrad der Kat. A 25 kW besuchen und damit auch die praktische Prüfung absolvieren. Nach bestandener Prüfung gibt’s automatisch den Eintrag A 35 kW.
Nein, dies wäre eine Übertretung und hätte eine Busse ab CHF 100.– zur Folge. Grundkurse, Fahrstunden und praktische Prüfung dürfen mit einem solchen Fahrzeug nicht absolviert werden.
Ja. Den alten Ausweis einsenden mit der Bitte um Erhalt des neuen Lernfahrausweises A 35 kW. Die Kurse werden auf den neuen Ausweis übertragen. Die Anforderungen an das Prüfungsmotorrad der Kategorie A 35 kW (gilt nur für Personen die nach dem 01.04.2016 einen Lernfahr ausweis beantragen):
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.20 kW/kg mit zwei Sitzplätzen.